Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen und ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß er Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Eine elektronische Kommunikation zwischen Hebamme und Betreuter findet seitens der Hebamme ausschließlich durch datenschutzkonforme Messenger-Dienste statt, z. B. "Signal" oder "Threema" (für Android und IOS).
"Whatsapp" beispielsweise ist nicht datenschutzkonform und wird daher von der Hebamme nicht genutzt.
Der Austausch per SMS ist nicht als sicher hinsichtlich Datenschutz anzusehen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, hierüber infomiert worden zu sein.
Zur Videotelefonie wird aus Gründen des Datenschutzes von Diensten wie Skype, FaceTime etc. abgeraten.
Die Dienste "Jitsi Meet" und "Miya Meet" beispielsweise können nach Einschätzung der Hebamme als sicher hinsichtlich des Datenschutzes angesehen werden.
Die Betreute erklärt sich einverstanden, von der Hebamme per E-Mail kontaktiert zu werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Inhalte, die im Rahmen der Betreuung ausgetauscht werden bzw. die der Betreuten zur Information übersandt werden (z. B. Dokumente, persönliche Briefe, Links).
Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, lassen Sie die Hebamme dies bitte wissen.
Die Hebamme verpflichtet sich zur Nutzung eines DSGVO-konformen E-Mail-Dienstes mit sicherer Ende-zu Ende-Verschlüsselung.
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungserstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichen aus dem Steuergesetz (§ 14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist begonnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BBG besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde: